Finanzierung

Finanzierung

Aus dem Verfassungsgesetz über Schulen in freier Trägerschaft:
"... Für die personelle, materielle und finanzielle Sicherstellung der Tätigkeit einer Schule in freier Trägerschaft ist ihr Träger verantwortlich.
Die Träger genehmigter Ersatzschulen haben Anspruch auf öffentliche Finanzhilfe und materielle Unterstützung. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Ersatzschule einen erwerbswirtschaftlichen Gewinn erzielt oder erstrebt.
Finanzhilfe und materielle Unterstützung werden auf Antrag des Trägers der Ersatzschule durch die zuständige staatliche Instanz gewährt.
Die Höhe der Finanzhilfe für Ersatzschulen beträgt mindestens 70% und höchstens 90% der für staatliche Schulen geltenden Richtwerte.
Art und Umfang der materiellen Unterstützung entsprechen den vergleichbaren Aufwendungen für staatliche
Schulen.   ..."

Aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Abschnitt 3 Schulen in freier Trägerschaft:
§ 18a Umfang der Finanzhilfe
(2) Die Finanzhilfe umfasst 90 v. H. der laufenden Personalkosten vergleichbarer öffentlicher Schulen als Personalkostenzuschuss sowie einen Sachkostenzuschuss. Die Höhe des Sachkostenzuschusses beträgt ... ab dem 1. August 2001 15 v. H. des Personalkostenzuschusses...

In einer staatlichen Grundschule in Sachsen-Anhalt werden pro Schüler und Jahr 5000,- € bis 6000,- € aufgewandt (siehe Gutachten nach Hauck).
Die Evangelische Grundschule erhält wie alle anderen Grundschulen Sachsen-Anhalts in freier Trägerschaft derzeit 3032,11 € pro Schüler und Jahr, zuzüglich 357,68 € pro Schüler und Jahr als Schule mit verlässlichen Öffnungszeiten.
Das bedeutet für eine einzügige staatliche Grundschule mit 80 Kindern (20 Kinder pro Klasse) ein Jahresbudget von 400.000,- € bis 500.000,- €, wohingegen die Evangelische Grundschule bei einer gleichen Schüleranzahl von
80 Kindern nur 271.183,- € an Zuwendung erhält.

Daher muss die Evangelische Grundschule einerseits sehr sparsam wirtschaften, ohne die hohen Ansprüche an Qualität aufzugeben, andererseits muss die Differenz (1610,- bis 2610,- € pro Schüler und Jahr im Vergleich mit staatlichen Schulen) zu den reellen Kosten durch ein Schulgeld ausgeglichen werden.

Derzeit beträgt das von den Eltern getragene Schulgeld 150,- €/Monat. Geschwisterkinder zahlen einen familienfreundlichen Beitrag von 90,- €.
Die Höhe des Schulgeldes wird vom Trägerverein festgelegt.

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